Karl-Heim-Preis
Ausschreibungsmodalitäten
Einsendeschluß ist jeweils der 1. Juli des Jahres der Ausschreibung.
Die
Arbeiten sind an die Geschäftsstelle der Karl-Heim-Gesellschaft
einzusenden. Sie müssen bis zum Datum des Einsendeschlusses dort
eingegangen sein.
Einzusenden sind:
- 2 Exemplare der Arbeit in Papierform
- Lebenslauf in doppelter Ausfertigung
- 2 Kopien der Gutachten aus dem Promotions- bzw.
Habilitationsverfahren (ggf. nachreichen)
Preisvergabe
Die Entscheidung wird
bis zum 1. November des jeweiligen Jahres getroffen und danach den
Bewerbern bekannt gegeben. Die
Entscheidung der Jury kann nicht angefochten werden. Der Rechtsweg ist
ausgeschlossen. Der
Preisträger hat der Karl-Heim-Gesellschaft kostenlos 5 Exemplare der
veröffentlichten Form seiner Arbeit zu überlassen.